
EU AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte mit TYPO3
KI-Kennzeichnungspflicht im Redaktionsalltag: Was der EU AI Act für TYPO3-Redaktionen bedeutet
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Für Redakteure bedeutet das: Bilder und Texte, die mit Hilfe von KI erstellt wurden, werden unter bestimmten Umständen kennzeichnungspflichtig.
Eine handelt sich aber gerade nicht um eine pauschale Kennzeichnungspflicht für alle KI-Inhalte. Der Gesetzgeber unterscheidet klar zwischen Fällen mit und ohne Offenlegungspflicht.
Welche Bilder müssen gekennzeichnet werden?
Nur wer ein Bild veröffentlicht, das künstlich erzeugt oder manipuliert wurde und real wirkende Personen, Orte oder Ereignisse zeigt, muss den AI-Einsatz offenlegen (Art. 50 Abs. 4). Gemeint sind realistisch wirkende KI-Fotos, die den Eindruck einer echten Aufnahme erwecken.
Eindeutig erkennbare KI-Phantasien sowie offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Illustrationen sind davon ausgenommen. Dort genügt ein dezenter Hinweis, der den Werkgenuss nicht stört.
Ein rein technische Bearbeitung (Retusche, Zuschnitt, Farbkorrektur, Restaurierung) fällt ganz heraus, solange die Bildaussage nicht substanziell verändert wird.
Leitfrage für die Praxis: Könnte ein durchschnittlich informierter Betrachter das Bild für eine reale, unbearbeitete Aufnahme halten? Dann muss gekennzeichnet werden!
Bildkennzeichnung optional mit standardisierten EU-Icons
Für die konkrete Umsetzung stellt die EU-Kommission drei standardisierte Icons kostenfrei zur Verfügung
Ein kreisförmiges Basis-Icon für Inhalte, bei denen KI lediglich beteiligt war, ein Icon für vollständig KI-generierte Inhalte sowie ein Icon für ursprünglich menschengemachte, aber KI-veränderte Inhalte. Die Verwendung dieser Icons selbst ist freiwillig, die Kennzeichnung kann auch vergleichbar anders gelöst werden.

AI Icon
Dieser Inhalt wurde mit KI erstellt.

AI generated
Vollständig mit KI generierter Inhalt.

AI modified
Teilweise von AI-modifizierter Inhalt.
Wichtig für den Praxiseinsatz der EU AI Icons: Das Icon soll fest im Bild bzw. direkt daneben angebracht werden, auch nach Download oder Weiterverbreitung erhalten bleiben, in ausreichender Größe erscheinen und um eine Textbeschreibung sowie Alt-Text für Barrierefreiheit ergänzt werden.
Welche Texte müssen gekennzeichnet werden?
Die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 gilt für vollständig KI-generierte Texte die komplett ohne menschliche Prüfung veröffentlicht wurden.
Ein mit KI vorformulierter, aber in der Endredaktion inhaltlich geprüfter und freigegebener Artikel muss nicht gekennzeichnet werden. Das gleiche gilt für Texte, die von Menschen geschrieben und nachträglich von KI stilistisch oder durch Rechtschreibprüfung verbessert wurden.
Sonderfall Chatbots
Art. 50 Abs. 1 verlangt, dass Nutzer eines interagierenden KI-Systems (z. B. eines Kundenservice-Chatbots) von Beginn an erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren.
Ausgabe der Kennzeichnung im Frontend
Für die Platzierung gilt: Die Kennzeichnung soll untrennbar mit dem jeweiligen Inhalt verbunden sein, nicht nur zentral an einer Stelle der Website erscheinen, etwa im Impressum oder im Footer der Seite. Der Gesetzestext verlangt, dass der KI-Anteil spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts klar erkennbar und vom übrigen Inhalt unterscheidbar ist – das Label muss also direkt am oder unmittelbar neben dem Bild sitzen, nicht erst nach einem Klick, Scrollen oder Aufklappen.
Leider ergeben sich dabei für das Frontend für die Bildkennzeichnung einige Probleme. Es ist prinzipiell möglich, die Kennzeichnung direkt in das Bild einzubauen, so bleibt sie auch nach einem Download erhalten.
Umsetzung der Kennzeichnungspflicht mit TYPO3
Erkennen von KI-Bildmetadaten
Inzwischen haben sich bei Bildern drei verschiedene Metadatenfelder etabliert, in denen Angaben zum KI-Status gespeichert werden können. ( IPTC DigitalSourceType, XMP Iptc4xmpExt:DigitalSourceType und optional ein C2PA manifest.)
Ideal wäre es, wenn diese Angaben bereits beim Upload von Bilddaten in das TYPO3-FAL ausgelesen und als Verknüpfung abgelegt werden könnte. Ein passendes Feld für das FAL wird gerade integriert.
KI-Kennzeichnung von Medien direkt im FAL
Der Core-Patch Gerrit-Change 95172 ergänzt im FAL die Metadaten von Dateien um ein Feld zum Vermerk des KI-Status einer Datei. In einem Dropdown-Feld kann der Redakteur (zusätzlich zum leeren Default-Wert) den entsprechend passenden Status "general", "generated", oder “modified” auswählen.
Über einen ViewHelper <f:aiContentLabel> wird dann im Frontend beim Bild das entsprechende Hinweis-Icon ausgeben. Vorteil dieser Lösung: Die Information ist direkt mit dem Medium selbst verknüpft und wird so automatisch bei jedem Einsatz korrekt ausgewiesen.
Veröffentlicht wird der Patch in TYPO3-Version 14.3, für Version 13.4 ist zusätzlich ein Backport vorgesehen
AI Label Extension
Die Extension AI Label von b13 geht weiter: Sie deckt neben Dateien auch Seiten und Inhaltselemente ab, ergänzt einen "AI Metadata"-Tab mit KI-Ursprung und Prüf-Checkbox (die sich bei erneuter Bearbeitung automatisch zurücksetzt) und bietet ein eigenes Backend-Modul mit redaktionsweiter Übersicht.
Redaktionen mit primärem Fokus auf Bildmaterial dürften mit dem schlanken Core-Patch auskommen. Größere Redaktionen, die regelmäßig KI-gestützt Texte erstellt und einen dokumentierten Freigabeprozess braucht, sollten sich mit AI-Label beschäftigen
In beiden Fällen bleibt die rechtliche Einordnung im Einzelfall eine redaktionelle Entscheidung, die die Software nur unterstützt.
Bildnachweis-Ausgabe wird bei der Picturecredits-Extension ergänzt
Für unsere eigene Picturecredit-Extension zur Erfassung und Ausgabe von Bildnachweisen in TYPO3 werden wir in Kürze das neue Feld für den KI-Status mit ausgeben lassen. Die Kennzeichnung am Ende der Seite, wo unsere Extension standardmäßig die Bildnachweise ausgibt, wird jedoch nach derzeitigem Stand nach EU-Recht nicht ausreichend sein. Es wird zusätzlich noch eine Kennzeichnung direkt im oder am Bild selbst verlangt.
Fazit: Inhalte ab jetzt immer fest mit KI-Eigenschaft verknüpfen
Momentan ist bezüglich der Kennzeichnungspflicht und besonders ihrer konkreten Umsetzung in der Seitengestaltung noch einiges unklar. Es ist aber sinnvoll, so schnell wie möglich damit zu beginnen, die KI-Inhalte im Backend eindeutig mit der KI-Eigenschaft zu verknüpfen.
Eine rein redaktionelle Kennzeichnung im Seitenzusammenhang birgt langfristig das Risiko, dass die verlangten Kennzeichnungen bei Upgrades oder Datenmigrationen verloren gehen können. Wenn der KI-Status aber im Backend direkt mit dem Inhalt verknüpft ist, kann die Ausgabe der Kennzeichnung im Frontend nachträglich immer noch über die Templates beliebig an die gerade üblichen Best-Practices angepasst werden.
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